Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung: Was Sie wissen sollten
Die Veröfentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts lag bisher in der Entscheidung der Unternehmen – jetzt wird Die sogenannte CSR-Berichterstattung eine Pflichtaufgabe: Gemäß der kürzlich verabschiedeten CSR-Richtlinie werden ab 2026 Unternehmen (zunächst für 2025) berichtspflichtig, die am Bilanzstichtag zwei der drei nachfolgenden Kriterien überschreiten: 1. Durchschnittlich mehr als 250 Beschäftigte während des Geschäftsjahres, 2. Bilanzsumme 20 Mio. Euro, 3. Netto-Umsatzerlöse 40 Mio. Euro. Dies dürfte allein in Deutschland bis zu 15.000 Unternehmen treffen.
Taxonomie-Verordnung und CSR-Richtlinie
Die EU hat mit der Taxonomie-Verordnung einen Klassifikationsstandard geschaffen, um Unternehmen auf den Weg zum „Green Deal“ zu steuern. Die europäische Taxonomie legt fest, nach welchen Kriterien eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Sie beinhaltet Ziele in sechs Handlungsfeldern. Zwei davon sind die Kreislaufwirtschaft und der Klimaschutz. Wenn Nachhaltigkeit auf Grund der in Vorbereitung befindlichen CSR-Richtlinie dann im Zuge des Jahresabschlusses verpflichtend berücksichtigt werden muss, stellt sich die zentrale Frage, an welchen Stellen sich wirtschaftliche und ökologische Daten verbinden lassen. Da wir uns seit 15 Jahren mit Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichten beschäftigen, freut uns diese Entwickung: Unternehmen, die sich bewußt und seriös mit ihrer Position zu nachhaltiger Entwicklung beschäftigen, verändern sich und auch unsere Industriegesellschaft im positiven Sinne. Andererseits befürchten wir, dass die meisten Unternehmen mit dieser Berichterstattung überfordert sein werden und entweder Zeit und Ressourcen für den Bericht verschwenden oder sich in Allgemeinheiten flüchten, die wiederum die Wirtschaftsprüfer nicht zufrieden stellen werden.
Informieren Sie sich: Webinare, Vorträge und Fachpublikationen zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung
Eine solide Berichterstattung bedarf einer gelebten Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen! Wie man daran geht, darüber sprachen wir mit Unternehmen der Entsorgungswirtschaft am 13. Juli und am 17. November 2022 beim Webinar CSR-Richtlinie und Taxonomie der Akademie Dr. Obladen. Eine weitere Ausgabe dieses Webinars mit aktualisierten Informationen findet am 20,April 2023 statt. Die Einladung können Sie herunterladen. Wir freuen uns, Sie dort begrüßen zu können.
Mit der Verabschiedung der CSR-Richtlinie beginnt die Arbeit an der Implementierung in Deutschland. Dies wird die Diskussion in diesem Jahr mit prägen. Prof. Dr. Henning Friege wird u.a. die Frage der Umsetzung der Richtlinie bei seinem Vortrag bei der 18. Betriebswirtschaftlichen Fachkonferenz, die von der Alademie Dr. Obladen in Kooperation mit der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS im VKU e.V. am 6. und 7. Juli 2023 in Berlin stattfindet, behandeln.
Weitere Veröffentlichungen zu Nachhaltigkeits-Management und -Berichterstattung von N³:
„EU-Taxonomie und CSR-Richtlinie: Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht“ (H. Friege, H.P. Obladen, R. Dollase), VKS News 269, 23-25 (2022) – senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
„Nachhaltigkeit in den Geschäftsbericht!“ (H. Friege, R. Dollase), UmweltMagazin 11-12/2022, 52-55 – senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
„Entscheidungsgrundlagen für nachhaltiges Handeln – eine Annäherung für den Bereich chemischer Produkte“ (Henning Friege) findet sich in dem Buch „Nachhaltige Unternehmensführung in der Digitalisierung“ (2018)
„Abfall und Kreislaufwirtschaft – Prioritäten für nachhaltiges Ressourcenmanagement“ (Henning Friege und Christina Dornack) findet sich in dem Buch „Nachhaltiges Management.
„Innovative Ansätze für nachhaltige Unternehmensführung“ (2019)
Stellungnahme von N³ zu ESRS E5 “Resource use and circular economy” herunterladen